Aus Sicht der J.________(heilpädagogische Schule) sei H.________ ausdrücklich auf die Betreuung der Beschuldigten angewiesen. Auch die Blindenschule Q.________(Ort) führte aus, dass die Beschuldigte primäre Ansprechperson für I.________ sei und jeweils bei Themen wie Ersatzkleidern, neuen Medikamenten, etc. kontaktiert werde (pag. 956).