Sowohl F.________ als auch H.________ und I.________ leiden demnach ausgeprägt unter einem frühkindlichen Autismus, weisen einen hohen Betreuungsbedarf auf und werden zu keinem Zeitpunkt in der Lage sein, selbständig zu leben (pag. 898). Aus den Einvernahmen sowie den eingeholten Berichten erhellt, dass der mit einer autistischen Spektrumsstörung einhergehende intensive Pflege- und Betreuungsaufwand von der Beschuldigten geleistet wird (pag. 846; pag. 899; pag. 945; pag. 966; pag. 989, Z. 17 f.). Nach der glaubhaften Schilderung der Beschuldigten begleitet sie ihre Enkelkinder durch den Alltag, bereitet sie für die Schule oder Arbeitsstelle vor, fährt F._____