Indessen sei er nicht in der Lage, vernünftige Entscheidungen zu treffen (pag. 899). Übereinstimmend führen die J.________(heilpädagogische Schule) sowie die Beiständin in den eingeholten Berichten aus, F.________ sei auf eine sehr hohen Eins-zu-eins-Betreuung angewiesen (pag. 845; pag. 899). Aufgrund des hohen Betreuungsaufwandes sowie seines teilweise fremdgefährdenden Verhaltens konnte F.________ in der J.________(heilpädagogische Schule) ab August 2023 im heilpädagogischen Setting nicht mehr beschult werden (pag.