13 funktioniert habe (pag. 977, Z. 5 ff.). Ebenso sind mehrere Versuche – auch im Beisein der Beiständin –, Besuche bei der Kindsmutter zu etablieren oder H.________ und I.________ bei ihr unterzubringen, gescheitert (pag. 977, Z. 15 ff.; pag. 898; pag. 984, Z. 22 ff.). Auch H.________ und I.________ wohnen damit – mit einem kurzen Unterbruch von etwa einem halben Jahr – seit ihrer Geburt bei der Beschuldigten und ihrem Ehemann.