EMRK 9.3.1.1 Dauer des Zusammenlebens im gemeinsamen Haushalt Nach den übereinstimmenden Aussagen des Kindsvaters, der Kindsmutter, der Beiständin und der Beschuldigten sowie nach den Ausführungen aus den eingeholten Berichten leben alle drei Enkelkinder der Beschuldigten zusammen mit ihr und ihrem Ehemann im gemeinsamen Haushalt im Einfamilienhaus in D.________(Ort) (pag. 846; pag. 848; pag. 898; pag. 946; pag. 951; pag. 976, Z. 37 f.; pag. 976, Z. 43; pag. 977 Z. 1 f.; pag. 981 Z. 3 ff.).