Diesen bundesgerichtlichen Erwägungen kommt die Kammer im Neubeurteilungsverfahren nach. Nebst der Beschuldigten (pag. 993 ff.) wurden anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung vom 13. November 2024 namentlich der Kindesvater (pag. 975 ff.), die Kindsmutter (pag. 983 ff.) sowie die Beiständin einvernommen (pag. 988 ff.). Zudem wurden Berichte der J.________(heilpädagogische Schule) zu F.________ und H.________, ein Bericht der K.________(Blindenschule) über I.________ sowie bei den Regionalen Sozialdiensten D.________(Ort) ein Bericht der Beiständin eingeholt (pag.