Er habe selbst für seine neugegründete Familie aufzukommen und arbeite in einem Pensum von 100 %. Die Kindsmutter habe sich seit der Ehescheidung vor vier Jahren nicht im Geringsten für die drei in ihrer Entwicklung gefährdeten Enkelkinder interessiert und der Vater habe sich um seine neugegründete Familie kümmern müssen. Er sei beruflich und familiär derart stark eingebunden, dass er für die Betreuung seiner drei aus erster Ehe stammenden Kinder keinerlei Ressourcen mehr habe. Er habe die Obhut über seine Kinder faktisch der Beschwerdeführerin übertragen, indem er ihr die Kinder zur Pflege anvertraut habe.