11 im Sommer 2021 gefunden worden. Seit August 2021 besuche der Enkel F.________ tagsüber eine Sonderschule in P.________(Ort), während die beiden jüngeren Enkelkinder H.________ und I.________ in einer Sonderschule in Q.________(Ort) beschult würden. Die drei Enkelkinder lebten nach wie vor bei der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin sei für die Betreuung während der schulfreien Zeit zuständig. Der Kindsvater sei nicht in der Lage, die Kinder zu betreuen. Er habe selbst für seine neugegründete Familie aufzukommen und arbeite in einem Pensum von 100 %.