Dagegen führte die Beschuldigte in ihrer Bundesgerichtsbeschwerde insbesondere aus, dass die Betreuung der drei Enkelkinder F.________, H.________ und I.________ in erster Linie durch sie erfolge (pag. 764 f.). Alle drei Kinder seien von Autismus betroffen. Diese seien bis zum Sommer 2019 in der O.________(heilpädagogische Schule) beschult gewesen. Die O.________(heilpädagogische Schule) habe die Beschulungsvereinbarung jedoch per Ende des Schuljahres 2019 gekündigt. Eine neue Beschulungslösung sei erst