6 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz. Die Landesverweisung greift dabei unbesehen dessen, ob es beim Versuch geblieben ist und ob die Strafe bedingt, unbedingt oder teilbedingt ausfällt (BGE 144 IV 168 E. 1.4.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_1474/2019 vom 23. März 2020 E. 1.1). 8.2 In concreto Die Beschuldigte ist serbische Staatsbürgerin. Sie ist somit Ausländerin i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB. Sie wird oberinstanzlich wegen gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB) verurteilt, womit eine Anlasstat gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB vorliegt.