107 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 [BGG; SR 173.110]). Ausgangspunkt bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 6B_1144/2021 vom 24. April 2023, in dem das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts SK 20 49 integral aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen hat. Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts SK 20 49 vom 13. Juli 2021 formell nicht mehr. Dennoch ist die Sache nicht erneut als Gesamtes zu beurteilen.