Davon sind 25 Tagessätze, ausmachend CHF 750.00, zu bezahlen. Bei 290 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. unter Auferlegung der Verfahrenskosten und Parteikosten gem. Urteil des Obergerichts SK 20 49 vom 13. Juli 2021, II., Ziff. 3 und 4. Sowie unter Auferlegung der Kosten für das zweite oberinstanzliche Verfahren an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Aufwendungen der anwaltlichen Vertretung gemäss eingereichter Honorarnote. III.