Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. Oktober 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, begangen am 21. August 2018 in D.________(Ort), schuldig erklärt wurde. Il.