Der Beweisantrag wurde mit Verfügung vom 2. August 2023 gutgeheissen (pag. 820 f.). Mit Schreiben vom 9. Oktober 2023 wurden die beiden Schulen gebeten, im zu erstellenden Bericht zusätzlich zu den von der Verteidigung beantragten Fragen anzugeben, wer für die Schulen die primären Ansprechpersonen aus dem Umfeld der Enkelkinder seien, sowie allenfalls weitere dienliche Informationen über das Verhältnis der Enkelkinder zur Beschuldigten zu geben (pag. 833 f. und pag. 835 f.). Die Berichte datieren vom 24. Oktober 2023 (I.________; pag. 836 ff.) und vom 6. November 2023 (F.________ und H.________;