799 f.) entsprochen und Rechtsanwalt B.________ wurde der Beschuldigten für das Neubeurteilungsverfahren als amtlicher Verteidiger beigeordnet (pag. 800). Mit Vorladung vom 12. Juni 2023 wurde die Neubeurteilungsverhandlung auf den 28. November 2023 angesetzt (pag. 802). Gemäss dem im Hinblick auf die Neubeurteilungsverhandlung eingeholten Leumundsbericht vom 16. November 2023 habe sich Rechtsanwalt C.________ telefonisch bei der Kantonspolizei Bern gemeldet und mitgeteilt, die Beschuldigte werde ohne Beisein eines Anwalts und eines Übersetzers die Mitwirkung an der Erstellung des Berichts verweigern.