1. Die beschlagnahmte Samsung-Festplatte (Ass.-Nr. A28) wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Das von A.________ erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 261 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz).