1. Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 260.00, ausmachend CHF 39'000.00. Die Untersuchungshaft von 1 Tag wird auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 9'779.85. 35 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 3'500.00. III. Weiter wird verfügt: