Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 28. Juli 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen bzw. festgestellt am 14. Dezember 2017 in C.________ durch Besitz von 2 kinderpornografischen Bildern, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach untauglich versucht begangen in der Zeit vom 1. Juni 2017 bis 1. November 2017 in C.________ b. Bern, durch Verleiten zu einer sexuellen Handlung (Ziff. 1 AKS);