31 CHF 45'000.00 (pag. 548, Z. 7 ff.). Er zahlt Unterhalts- bzw. Unterstützungsbeiträge für seine beiden Kinder in Höhe von gesamthaft CHF 1'600.00 monatlich (pag. 548, Z. 39 ff.). Die Beurteilung der Täterkomponente ändert sich dadurch nicht. Diese wird auch oberinstanzlich als neutral bewertet. 19.4 Verfahrensdauer Seit der Verfahrenseröffnung am 18. Juli 2017 (pag. 1) vergingen bis zur Berufungsverhandlung am 19./20. Juni 2024 knapp sieben Jahre.