Die Strafempfindlichkeit darf als normal bezeichnet werden. Insgesamt geht das Gericht von als neutral zu berücksichtigenden Täterkomponenten aus. Ergänzend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte alleine in C.________ wohnt, nach wie vor als U.________ bei der T.________ arbeitet (pag. 540 f.) und eigenen Angaben zufolge ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 10'500.00 erzielt (pag. 544; pag. 547, Z. 37 ff.) sowie je nach Geschäftsgang einen Bonus erhält, letztmals