505): Zum Vorleben und zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist nicht allzuviel bekannt, insbesondere nichts Negatives. Der Beschuldigte lebt in geordneten Verhältnissen. Er ist geschieden und Vater von 2 noch unmündigen Kindern, welche bei ihrer Mutter leben. Er arbeitet für die T.________ und erzielt gemäss eigenen Angaben ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 8'200.00. Neben den üblichen monatlichen Ausgaben sind die Alimente im Umfang von rund CHF 3'800.00 zu erwähnen.