Für die weiteren fünf Vorfälle ist unter Berücksichtigung der hiervor erwähnten objektiven und subjektiven Tatkomponenten ebenfalls eine Strafe von je 50 Tagessätzen angezeigt. Diese weiteren fünf Vorfälle sind aufgrund des engen Sachzusammenhangs im Umfang von je 25 Strafeinheiten zu asperieren. Es resultiert somit eine provisorische Gesamtstrafe von 175 Tagessätzen. 19.2 Weitere Vorfälle /Verschlechterungsverbot