Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern will die Gefährdung der sexuellen Entwicklung der Minderjährigen verhindern. Es geht darum, die ungestörte Entwicklung des Kindes zu gewährleisten, bis es die notwendige Reife erlangt hat, damit es zur verantwortlichen Einwilligung zu sexuellen Handlungen in der Lage ist (MAIER, a.a.O., N 1 zu Art. 187 StGB). Die Schwere der Verletzung des Rechtsguts ist bei Sexualdelikten erfahrungsgemäss schwierig zu bestimmen. Die Folgen und Traumatisierungen hängen unter anderen von der Art und Intensität der sexuellen Ausbeutung, vom Alter der betroffenen Kinder, vom Geschlecht und Alter des