19. Konkrete Strafzumessung 19.1 Sexuelle Handlungen mit Kindern (Tatkomponenten) Wie hiervor erwähnt, sind die Einzelfälle massgebend. Der Beschuldigte ging diesbezüglich jedoch vergleichbar vor, weshalb die nachfolgende Beurteilung der Strafzumessungskomponenten für jede einzelne Tathandlung gilt (1. Juni 2017, 11. Juni 2017, 13. Juni 2017 und Nachfrage 22. Juni 2017, 12. Juli 2017, 13. Juli 2017 sowie 1. November 2017). Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern will die Gefährdung der sexuellen Entwicklung der Minderjährigen verhindern.