28 bestände (so etwa sexuelle Handlungen mit Kindern) Züge eines Dauerdelikts auf, ist die Gesamtheit der Handlungen im Blick zu behalten. Solches ist dann anzunehmen, wenn die Handlungen in einer Paarbeziehung erfolgen. Oft kann nicht für jede Handlung gesondert nach Art. 49 Abs. 1 StGB verfahren und bspw. für jeden Kuss oder für jede Berührung eine separate Strafe festgesetzt werden. Jeden Kuss einzeln zu asperieren wäre auch deswegen gar nicht möglich, weil die Anzahl der einschlägigen Handlungen nicht bestimmbar ist.