Als der Beschuldigte am 22. Juni 2017 (ab 19:54 Uhr) nachfragte, ob «J.________» es jetzt versucht habe, bejahte diese und gab an, zwei Finger eingeführt zu haben (19:55-19:58 Uhr). - am 12. Juli 2017 ab 13:09 Uhr, indem er «J.________» fragte, ob sie sich wieder einmal mit dem Finger befriedigt habe und als «J.________» bejahte, sie weiter fragte, wie tief sie den Finger in die Scheide einführe und als sie darauf schrieb, sie wisse es nicht, sie gehe ein bisschen rein, sie aufforderte: «schieb de mal ganz ine» (pag. 245 f.).