14.3 Subsumtion Gestützt auf das Beweisergebnis ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die vermeintlich 13-jährige «J.________» gemäss den aktenkundigen Chatprotokollen immer wieder aufforderte, bestimmte sexuelle Handlungen an sich selber auszuprobieren bzw. zum Onanieren aufforderte, konkret am: