17 Internet oder Chat miteinander verbunden und nimmt das Kind eine sexuelle Handlung vor, welche vom Täter wahrgenommen werden kann, so ist der Tatbestand erfüllt (MAIER, a.a.O., N 13 ff. zu Art. 187 StGB). Nach MAIER hat zumindest die Aufforderung zur heimlichen Onanie straflos zu sein, unabhängig von den Gedanken und Fantasien des Täters (MAIER, a.a.O., N 15 zu Art. 187 StGB).