Bei der Tatbestandsvariante des Verleitens kommt es – im Gegensatz zur Vornahme einer sexuellen Handlung – zu keinem Körperkontakt zwischen Täter und Opfer. Erfasst werden Handlungen, welche das Kind am eigenen Körper, am Körper eines anderen oder mit einem Tier vornimmt. Dies bedeutet, dass es aufgrund einer erfolgten psychischen Einwirkung des Täters sexuelle Manipulationen vornehmen muss. Dem Kind braucht die sexuelle Bedeutung seines Tuns nicht bewusst zu sein. Als sexuelle Handlungen kommen grundsätzlich alle Verhaltensweisen in Frage, die von einem Kind vorgenommen werden können. Sind das Kind und der Täter durch