Weiter sprach er zunächst davon, dass ihn das Schreiben mit «ihr» (Fake to Fake Spiel) schon erregt habe (pag. 112, Z. 248 ff.), anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte er auf Frage dann erstmals, dass er sich beim Gegenüber irgendeinen Typ bzw. einen Mann vorgestellt habe (pag. 552, Z. 28 ff.). Der Beschuldigte relativierte die Geschehnisse im Verlauf des Verfahrens damit auch immer wie mehr. Aus Sicht der Kammer ergibt sich, auch wenn es in den Befragungsprotokollen durchaus einige Auffälligkeiten gibt (vgl. hiervor), bereits aus den aktenkundigen Chatprotokollen, dass das Verhalten des Beschuldigten nicht dasjenige einer Person war, welche von einem «Fake» ausgegangen ist.