Auffällig war in diesem Zusammenhang, dass sich der Beschuldigte auf die angeblich zu kennende Jugendsprache versteifte, sich um «Kopf und Kragen» redete, teilweise ausweichend reagierte und unlogische Antworten auf gestellte Fragen gab. So gab er – nebst den hiervor bereits genannten Beispielen – einerseits etwa an, er habe ein Bild eines «hässlichen bärtigen Typen» erhalten, andererseits führte er aber auch aus, dass das Gegenüber keinen «krassen Fehler» gemacht habe, wo man klar habe sehen können, dass es ein Fake sei (pag. 457, Z. 40 ff.). Weiter sprach er zunächst davon, dass ihn das Schreiben mit «ihr» (Fake to Fake Spiel) schon erregt habe (pag.