Schliesslich wurde der Beschuldigte auch vor Obergericht hinsichtlich der ihm gemachten Vorwürfe befragt. Auffällig ist zunächst, dass der dazumal nervös scheinende Beschuldigte – gefragt nach einem spontanen Kommentar zum erstinstanzlichen Urteil resp. der Begründung – weit ausholte und sich sprichwörtlich geradezu um «Kopf und Kragen» redete.