Hinzu kommt, dass «J.________» dem Beschuldigten auf dessen Nachfrage hin auch mehrere Fotos von sich schickte. Entgegen der Behauptung des Beschuldigten, er habe einfach «ein normales Bild von ihr» gewollt bzw. er habe «nie ein spezielles Bild angefordert» (pag. 114, Z. 311 ff.), finden sich in den Chats mehrere Anfragen betreffend Bikinibilder (22. Juni 2017 um 19:48 Uhr [pag. 201], 18. September 2017 um 18:33 und 18:36 Uhr [pag. 340]). Der Beschuldigte führte weiter aus, der verdeckte Ermittler habe ihm am Anfang ein Bild eines «hässlichen bärtigen Typs mit Brille» geschickt (pag. 118, Z. 44 f.). Ein solches Bild findet sich allerdings nicht in den Akten.