Die Nachfrage, was er denn genau wie überprüft habe, beantwortete er jedoch vage und ausweichend mit: «Keine Antwort, ich werde dies zu gegebener Zeit sagen. Wenn sie den Chat aufmerksam lesen sehen sie es und finden es heraus» (pag. 119, Z. 78 f.). Der Beschuldigte suchte offenbar – so ist dies den aktenkundigen Chats zu entnehmen – mit den ihm mitgeteilten Angaben von «J.________» (Nachname, Wohnadresse O.________ (Strasse), nahe P.________) auf google bzw. im Telefonverzeichnis nach weiteren Angaben und fand heraus, dass die (angebliche) Mutter «Q.________» heisst, was «J.________» bestätigte (23. Mai 2017 um 21:00 Uhr [pag.