12 serte der Beschuldigte nicht. Er habe bald gedacht, dass sie ein «Fake» sei, also habe er sich im Chat auch als «Fake» ausgegeben, sein Alter sei ja auch nicht korrekt gewesen und er habe «H.________» geheissen (pag. 112, Z. 238 f.). Diese Aussage des Beschuldigten vermittelt den Eindruck, als habe er nur deshalb falsche Angaben über sich selber gemacht, weil er den «Fake» sogleich durchschaut habe. Seine falsche Altersangabe erfolgte aber bereits 40 Minuten nach Beginn des ersten Chats (pag. 171). In dieser kurzen Zeit hat der Beschuldigte «J.____