Der Beschuldigte brachte verschiedene Beispiele vor, anhand welcher er den «Fake» durchschaut haben will. Im Rahmen seiner ersten Einvernahme gab er an, es sei ihm komisch vorgekommen, dass «J.________» mit 13 kein Handy aber K.________ gehabt habe (pag. 112, Z. 240 f.). Weitere «Verdachtsmomente» äus-