369]) und in Bezug auf ein allfälliges (wiederum vom Beschuldigten erwähntes) Treffen bzw. spontanen Vorbeikommens – nachfragte (15. November 2017 um 12:55 Uhr, 12:58 Uhr, 13:07 Uhr [pag. 386 f.]). Dass «J.________» diesbezüglich emotionalen Druck aufgebaut hätte, wie dies von der Verteidigung vorgebracht wurde, erkennt die Kammer vorliegend nicht. Insgesamt ging der verdeckte Ermittler klar defensiv und differenziert vor. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, wonach er den Beschuldigten provoziert bzw. unrechtmässig gehandelt hätte.