11 gebunden und passiv. Zwar antwortete «J.________» auch auf sexuelle Nachfragen des Beschuldigten und spielte gewissermassen mit (so etwa betreffend Angst vor der Entjungferung [«mega gspannt»], einem geeigneten Ort hierfür [vielleicht bei ihr, wenn die Mutter arbeite], Rückmeldung betreffend Berührung mit Finger [«isch schön gsi»]), ihre Reaktionen gingen indessen nicht über ein zulässiges rollenadäquates Verhalten hinaus. Auf eine Steigerung – wie dies von der Verteidigung vorgebracht wird – wurde aktenkundig nicht hingearbeitet.