Er fragte beispielsweise – noch am gleichen Tag – ob «J.________» einen Freund habe, machte ihr Komplimente zu ihrem Aussehen und fragte sie am 15. Mai 2017, ob sie noch Jungfrau sei und am 1. Juni 2017 dann beispielsweise, ob sie schon geküsst/gefummelt habe. Weiter erkundigte sich der Beschuldigte, ob «J.________» schon ihren Intimbereich rasiere und erklärte, dass sie dies dann schon müsse für das erste Mal, man müsse aufpassen, ausser sie habe vielleicht gerade ihre Tage gehabt, dann könne man ohne Kondom etc. Der Beschuldigte suchte in den aktenkundigen Chat-Protokollen hartnäckig den Kontakt zu «J.______