_» dem Beschuldigten ihre K.________-Adresse bekannt. Im K.________-Chat meldete sich der Beschuldigte sodann auch bei «J.________». In den nachfolgenden Chats lenke er das Gespräch relativ schnell auf sexuelle Inhalte. Er fragte beispielsweise – noch am gleichen Tag – ob «J.________» einen Freund habe, machte ihr Komplimente zu ihrem Aussehen und fragte sie am 15. Mai 2017, ob sie noch Jungfrau sei und am 1. Juni 2017 dann beispielsweise, ob sie schon geküsst/gefummelt habe.