zuletzt besucht am 30. Juli 2024). 12.2 «Agent provocateur» Wie hiervor bereits erwähnt, ist der äussere Ablauf der Geschehnisse unbestritten. So etwa, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 20. April 2017 (pag. 169 ff.) bis am 30. November 2017 mit «J.________» gechattet hat und die fraglichen Chats teilweise sexuellen Inhalt hatten. Die Protokolle verdeutlichen den Ablauf und geben den Gesprächs-Verkehr zwischen den zwei Parteien eindrücklich und sehr klar wieder.