308 ff.), diverse Einsatzberichte «E.________» (pag. 282 ff.) und «L.________» (pag. 306 ff.; dazwischen jeweils Chat-Auszüge) sowie die Einvernahmen des Beschuldigten (pag. 107 ff.; pag. 117 ff.; pag. 454 ff.; pag. 546 ff.). Auf eine Zusammenfassung der Beweismittel wird an dieser Stelle verzichtet. Diese werden – sofern relevant – im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung aufgegriffen.