_» (verdeckter Ermittler) gechattet und dabei die angeblich 13-Jährige angewiesen habe, bestimmte sexuelle Handlungen an sich selber auszuprobieren bzw. sie zum Onanieren aufgefordert habe. In den Unterziffern I. 1.1. bis 1.6. führt die Staatsanwaltschaft die einschlägigen Daten und Textstellen aus den Chatprotokollen auf (pag. 426 f.). In Ziff. I.2. der Anklageschrift wird dem Beschuldigten ferner Pornografie durch Herstellung von pornografischen Schriften mit tatsächlichen Handlungen mit Minderjährigen sowie untauglich versuchtes Zugänglichmachen dieser Schriften an eine Person unter 16 Jahren vorgeworfen. In den Ziff.