Dies falle unter das «Erkennen». Bei der Vorinstanz sei die parlamentarische Initiative von Viola Amherd vom 14. Juni 2018 erwähnt worden. Diese habe darauf abgezielt, «Cybergrooming» unter Strafe zu stellen. Wichtig sei ergänzend die Debatte vom Ständerat vom 10. Dezember 2014. Dort werde zusammengefasst gesagt, dass ein Verdachtsstrafrecht unerwünscht sei (Initiative «13.442 Grooming mit Minderjährigen»). Wenn man von einem «Erkennen» ausgehe, handle es sich historisch gesehen und mit Blick auf diese Debatten um ein Verdachtsstrafrecht, welches man gerade nicht wolle.