unter Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die entstandenen anteilsmässigen Verteidigungskosten in erster und zweiter Instanz in richterlich zu bestimmender Höhe. III. 1. Auf das Aussprechen eines Tätigkeitsverbots sei zu verzichten. 2. Es seien von Amtes wegen die Verfügungen im Zusammenhang mit der Erstellung des DNA- Profils sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zu treffen.