2. Vom Vorwurf der Pornografie, angeblich begangen durch Herstellung von pornografischen Schriften mit tatsächlichen Handlungen mit Minderjährigen sowie untauglich versuchtes Zugänglichmachen dieser pornografischen Schriften an eine Person unter 16 Jahren, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 20.04.2017 bis zum 14.12.2017, an der D.________(Strasse) .________ in C.________ b. Bern (Ziff. I. 2.x. der Anklageschrift);