2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 6. August 2021 Berufung an (pag. 469). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 25. April 2023 (pag. 473 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 26. April 2023 zugestellt (pag. 509 f.). In der formund fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 8. Mai 2023 (pag. 514 f.) beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die beiden ergangenen Schuldsprüche (Ziff. II.1.+2. des erstinstanzlichen Dispositivs), die Sanktion und Kostenverlegung (Ziff.