1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 28. Juli 2021 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) betreffend A.________ (nachfolgend Beschuldigter) was folgt (pag. 464 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen bzw. festgestellt am 14.12.2017 in C.________ durch Besitz von 2 kinderpornografischen Bildern ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: