1. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen 1.1. am 22. September 2018 in Bern durch grobe Verkehrsregelverletzung (Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren) 1.2. am 22. September 2018 in Bern durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit 1.3. am 21. Februar 2019 in Worblaufen durch grobe Verkehrsregelverletzung (Nichtbelassen des Vortritts gegenüber Fussgängern auf Fussgängerstreifen als Lenker eines Personenwagens) 2. der Sachbeschädigung, begangen am 22. September 2018 in Bern zum Nachteil von C.________