das Strafverfahren gegen A.________ wegen Beschimpfung, angeblich mehrfach begangen am 28. April 2017 in O.________ (Ortschaft) zum Nachteil von U.________ und wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 23. September 2018 in Bas-Vully durch einfache Verkehrsregelverletzung (Nichtbeherrschen des Fahrzeuges) infolge Verjährung eingestellt wurde, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1’000.00 an den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. III. A.________ wird schuldig erklärt: